Ob Der Mieter geht in der Regel davon aus, dass der Vermieter Ihm nach Ende der Mietzeit die hinterlegte Kaution ausbezahlt, bzw. das Sparbuch dem Mieter aushändigt. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet alsbald die Kaution zurückzuzahlen. In aller Regel wird dies nach erfolgter Abrechnung der Betriebskosten der Fall sein. Hat der Vermieter noch Forderungen aus alten Abrechnungen unde der neuen offen, hat dieser maximal 3-6 Monate Zeit mit der Rückzahlung. Auch hat er das Recht einen Teil der Mietkation noch einzubehalten, als so genannte Sicherheitsreserve für noch ausstehende Betriebskosten.
Mit unserer Liste zur Wohnungsbesichtigung bringen wir wichtige Punkte zum Vorschein. Auch unsere Renovierungsliste soll Ihnen helfen, damit nichts vergessen wird. Das Übergabeprotokoll für die alte und neue Wohnung erspart Ihnen einigen Ärger. Zu guter letzt ist auch Ihr Vermieter rechtzeitig nach Auszug an die Rückzahlung der Kaution zu erinnern.