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Tipps Umzug
Vorübergehendes Halteverbot in München beantragen
Manchmal ist es sinnvoll eine freie Anfahrtszone für den Umzugswagen zu buchen. Für vorübergehende Halteverbotszonen erteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden am alten und neuen Wohnort die Genehmigungen. Wir stehen Ihnen bei der Einholung der Genehmigung der vorübergehenden Halteverbotszone gern zur Seite. Fragen Sie einfach unseren Umzugsberater.


Wichtig:
Am besten spätestens 2 Wochen vor dem Umzugstermin die Halteverbotszone beantragen. Die Schilder sollten spätestens bis 4 Tage vor Umzugstermin gestellt werden. Achtung, evtl. die Schilder stellen lassen, da diese sehr schwer sind!


In München ist zuständig ist:
Postanschrift:
Landeshauptstadt München
MOR-GB2.31
80313 München

Dienstgebäude:
Landeshauptstadt München
Raum C 0.13
Implerstraße 9
81371 München

Öffentliche Verkehrsmittel:
U-Bahn: Linien U3, U6, Haltestelle Implerstraße
Bus: Linie 132, Haltestelle Senserstraße
Linie 62, Haltestelle Poccistraße

Tel: (089)  233 - 39988
Fax: (089) 233 - 9893 9988

Online beantragen:
https://stadt.muenchen.de/service/info/temporaere-anordnungen-mor-gb2-3-1/1072585/

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 8-12 Uhr
Dienstag 8-12 Uhr und 14-17 Uhr
Donnerstag 8-13 Uhr
Alle Kniffe rund um den Umzug
Unser Umzugsratgeber oder die Checkliste zum download. Außerdem bewährt unser Tool der Kartonrechner für Ihren Umzug in Eigenregie.

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Hier unkompliziert online und mit wenigen Klicks Ihren Umzug anfragen. Natürlich kostenlos und unverbindlich!

Hier noch weitere Hilfen für Ihren Umzug in München:
Mit unserer Liste zur Wohnungsbesichtigung bringen wir wichtige Punkte zum Vorschein. Auch unsere Renovierungsliste soll Ihnen helfen, damit nichts vergessen wird. Das Übergabeprotokoll für die alte und neue Wohnung erspart Ihnen einigen Ärger. Zu guter letzt ist auch Ihr Vermieter rechtzeitig nach Auszug an die Rückzahlung der Kaution zu erinnern.
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